Hohe Aschegehalte im Brenngut führen normalerweise zu hohen Staubemissionen. Siehe auch Staubmessung. Ungünstige mineralische Zusammensetzung des Brenngutes führt zu äußerst schädlicher Schlackenbildung.
Ungünstige Kalium-/ Kalzium-/ Silikat- Gehalte im Brenngut führen zu niedrig schmelzender Asche (besonders kritisch bei Getreide und Stroh). Schlacke, das ist geschmolzene Asche, kann den Brennraum verkleben und kann die Brennluft- Zufuhr behindern. Niedrige Ascheerweichungstemperatur und Ascheschmelztemperatur eines gegebenen Brennstoffes kann durch Zuschläge (Kalk, hochschmelzende Asche) erhöht werden.
Optimierte Kesselräume sind so konstruiert, dass gebildete Schlacke nicht an den begrenzenden Flächen „ankleben“ kann.
Beim Ascheschmelzverhalten wird ein geformter Asche- Testkörper erhitzt. Es treten die Temperaturzustände auf:
Ein zentraler Wert für die energetische Wertschöpfung ist der Feuchtegehalt im Brenngut. Mit einer Reduzierung von 10 % Feuchte gewinnen Sie ca 0,55 KWh Energie pro kg Brennstoff.
Hohe Chloridgehalte im Brenngut können Rauchrohre und Schornsteine in erheblichem Maße schädigen. Selbst Rauchrohrmaterialien aus V4a- Stählen können unter ungünstigen Verhältnissen binnen kürzester Zeit durch Punktkorrosion zerstört werden. Hohe Chloridgehalte weisen Heu, Stroh und auch manche Getreidechargen auf.
Hoher Stickstoffgehalt des Brenngutes führt zu hohen Stickoxidemissionen (Brennstoff- NOX)
In Testbränden können das Brandverhalten, die physikalischen Eigenschaften des Ausbrandes/ Asche und das Potential von Schlackenbildung ermittelt werden.
Die Kohlenmonoxidemissionen von Kleinfeuerungsanlagen über 15 KW Feuerungsleistung sind nach der 1. BimSchV geregelt. Die Kohlenmonoxid- Emissionen im Abgas durften bislang eine Massenkonzentration von 4g/ Normkubikmeter bei 15-50 kW Feuerungsleistung, 2g/ Normkubikmeter bei 50-150 kW, 1g/ Normkubikmeter bei 150-500 kW nicht überschreiten. (Bezogen auf einen Sauerstoffgehalt von 13%). Dies könnte sich bald ändern, im Gespräch ist 1g/ Nm³ für alle Feuerungsleistungen.
Bislang sind für kleine Feuerungsanlagen abgasseitig keine Stickoxidbegrenzungen in Kraft. Dies könnte sich bald ändern. Im Gespräch sind 0,6 g Stickoxid/ Normkubikmeter.
Die Staubemissionen von Kleinfeuerungsanlagen über 15 KW Feuerungsleistung sind nach der 1. BimSchV geregelt. Die staubförmigen Emissionen im Abgas durften bislang eine Massenkonzentration von 0,15g/ Normkubikmeter bei einem Sauerstoffgehalt von 13% nicht überschreiten. Dieser Wert wird vermutlich bald auf unter die Hälfte reduziert.